Innungsvorteile
Vorteile der MITGLIESCHAFT in der Ofenbauer- und FließenlegerInnung
Innungsmitgliedschaft bring Wissensvorsprung durch...
- Fachveranstaltungen und Seminare
- Zugang zu Fachinformationen der Verbände
- exklusive Fachbücher und Fachzeitschriften
- Erfahrungsaustausch mit Kollegen / Netzwerken
- Zusammenarbeit mit Schornsteinfegern
Die Innung erhält den Beruf durch...
- Interessenvertretung in Politik und Wirtschaft
- Rahmenlehrpläne für Gesellen- und Meisterausbildung
- eigene Tarifverträge
- Ehrungen, Wertschätzung, Traditionspflege
- Qualitätssiegel Innungsbetrieb = Meisterbetrieb
- Nachwuchswerbung
Innungsmitgliedschaft spart Geld durch...
- kostenlose oder vergünstigte Fachliteratur (z.B. DIE GELBE und HANDBUCH für das FLIESENGEWERBE)
- Schutz der Ofenbaubetriebe vor SOKA-Bau
- kostenlose Schornsteinberechnungen
- vergünstigte Teilnahmegebühren bei Fachveranstaltungen
Die Innung sichert Zukunft durch...
- berufsspezifische Azubi-Werbung
- Tarifbindung und Tarifvertrag
- Betreuung bei Betriebsübernahme und Verkauf
Tarifbindung
Der Fachverband SHK Sachsen ist Tarifpartei für das OL- und SHK-Handwerk im Freistaat Sachsen.
Der Tarifvertrag des Fachverbandes SHK Sachsen mit der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) stellt ein speziellers Tarifwerk der SHK Branche gegenüber dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag des Bauwesens dar. Innungsbetriebe des OL- oder SHK-Handwerks, die über ihre Innungsmitgliedschaft im Fachverband SHK Sachsen organisiert sind und von den fachlichen Geltungsbereichen dieser Tarifverträge des OL-oder SHK-Handwerks erfasst werden, sind von der Verpflichtung zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren, dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag des Bauwesens und dem allgemeinverbindlichen Mindestlohn ausgenommen.
Hier erfahren Sie mehr zum Schutz vor SOKA Bau
Der Tarifvertrag des Fachverbandes SHK Sachsen mit der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) mit Laufzeitbeginn ab 01.07.2012 ist ein echter Vorteil der Innungsmitgliedschaft. Vorteile für Innungsbetriebe im Fachverband liegen vor allem in folgenden Bereichen:
- Kündigungsfristen für Arbeitgeber
- Unterbrechung der Betriebszugehörigkeit
- Verfall von Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis
- einjähriger Ausgleichszeitraum für dispositive Arbeitszeit und
- Regelung der kollegialen Arbeitnehmerüberlassung zur Vermeidung von Kurzarbeit und Entlassungen
Beratung
Innungsmitglieder im Fachverband SHK Sachsen erhalten kostenlose
- technische Beratung,
- betriebswirtschftliche Beratung und
- Rechtsberatung
Der durchschnittliche Beratungsbedarf eines Betriebes liegt bei 2-3 rechtlichen, technischen oder betriebswirtschaftlichen Beratungen pro Jahr. Weiterhin benötigt ein Betrieb ca. aller 2-3 Jahre die Unterstützung eines Sachverständigen.
Hier Erfahren Sie mehr über unsere Beratungsleistungen.
Sparen Sie in der Gemeinschaft
Innungsbetriebe im Fachverband SHK Sachsen haben eine ganze Reihe geldwerter Vorteile. Allein durch die Inanspruchnahme von Rahmenvereinbarungen erhält jeder Innungsbetrieb im Fachverband über Preisnachlässe finanzielle Vorteile.