Fachbetriebsschulung für die betrieblich verantwortliche Person nach AwSV für Tätigkeiten an Heizölverbraucheranlagen'
2025
Beschreibung
Entsprechend den Anforderungen nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) dürfen Heizölverbraucheranlagen nur von qualifizierten Fachbetrieben errichtet, gewartet und instandgesetzt werden, sowie über sachkundiges Personal verfügen. Im Rahmen der Fachbetriebsschulung schulen wir Sie aus der Sicht des Unternehmers über alle wichtigen gesetzlichen, rechtlichen, technischen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen.
Erdwärmeanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen und solarthermische Anlagen sind in öffentlichen Gebäuden und in Anlagen der gewerblichen Wirtschaft grundsätzlich nach § 45 AwSV fachbetriebspflichtig, wenn Teile der Anlage unterirdisch sind oder oberirdische Anlagen die Gefährdungsstufe C oder höher erreichen.
Im Anschluss an das Seminar erwerben Sie nach erfolgreicher Prüfung die Sachkunde zum verantwortlichen Fachmann. Seit Inkrafttreten der Verordnung AwSV 08/2017 muss die betrieblich verantwortliche Person dann mindestens alle 2 Jahre und das eingesetzte Personal regelmäßig an einem Sachkundelehrgang teilnehmen, um über aktuelle Entwicklungen informiert zu werden.
Fachbetriebe müssen sowohl über eine einschlägige Eintragung in die Handwerksrolle verfügen als auch z. B. Mitglied in einer Überwachungsgemeinschaft sein sowie für die oben genannten Anlagen überwacht werden.
Diese Sachkundeschulung dauert mit Prüfung bis 17:00 Uhr - ohne Prüfung nur bis 15:30 Uhr.
Datum und Uhrzeit
Teilnahmegebühren
Anmeldestatus
Anmeldung möglich bis 17. Januar 2025 23:59