!WICHTIG! Einreichung der Schlussabrechnung für Corona-Hilfen bis 30. September 2024 zwingend erforderlich

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02.08.2024

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) betont, dass die endgültigen Förderbescheide der Corona-Wirtschaftshilfen zurückgefordert werden, falls die Schlussabrechnungen nicht fristgerecht eingereicht werden. Betroffene Unternehmen und Selbstständige sollten daher sicherstellen, dass alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig eingereicht werden, um die vollständige Rückforderung der Hilfen zu vermeiden.

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