Verbandsempfehlung zu Rechnungspositionen bei Heizungsoptimierung
24.03.2017
Um eine rasche Bearbeitung der Förderanträge im BAFA-Förderprogramm zur Heizungsoptimierung zu erreichen, ist es erforderlich, dass bei der Rechnungserstellung die förderfähigen Maßnahmen in einer separate Rechnung mit ausschließlich förderfähigen Positionen präzise benannt sind.
Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes will das BAFA neuerdings Mischrechnungen nicht anerkennen.
Der ZVSHK empfiehlt, separate Rechnungen für geförderte Maßnahmen zu erstellen. Hierbei sollten Sie in der BAFA-Richtlinie aufgeführten Schlüsselbegriffe wörtlich als Rechnungspositionen übernehmen.
Die förderfähigen Rechnungspositionen bei Heizungsoptimierung finden Sie in der Mitglieder-Information 01/2017, Teil Betriebswirtschaft auf Seite 3 oder im ZVSHK-Merkblatt "Rechnungserstellung zum Förderprogramm Heizungsoptimierung" zum Download. Für die Rechnungspositionen des hydraulischen Abgleichs hat der VdZ die beiliegende Vorlage erarbeitet.