Radonschutzverordnung
Radonschutz – was betrifft das SHK Handwerk?
14.10.2022
Radon ist ein geruchloses, farbloses und geschmackloses Edelgas das als natürliches Zerfallsprodukt in unterschiedlichen Konzentrationen überall vorkommt. Es trägt erheblich zur natürlichen Umweltradioaktivität bei, kann über die Atemluft in die Lunge gelangen, die Zellen der Lunge schädigen und somit die Entstehung von Krebs begünstigen. Anderseits ist die Heilwirkung des Edelgases über viele Jahre bekannt und kommt in den Kurregionen des Freistaates zur Anwendung. Auch hier gilt die alte Regel: Die Dosis macht das Gift.
In Sachsen gibt es Gebiete, in denen es zu erhöhten Radonkonzentrationen kommt. Zu diesen sogenannten Radonvorsorgebieten zählen der Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Zwickau, Vogtlandkreis und die Sächsische Schweiz. (siehe Grafik)
Für diese Gebiete wurden über Langzeitmessungen erhöhte Radonkonzentrationen festgestellt, die über die radonhaltige Bodenluft aus dem Baugrund in Gebäude eindringen.
Seit 31.12.2020 sind Arbeitgeber und Selbstständige in Radonvorsorgegebieten dazu verpflichtet, an Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss Radonmessungen durchzuführen. Wird der Referenzwert von 300 Bq/m³ an einem Arbeitsplatz überschritten, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Radonwerte zu reduzieren. Die Messungen dauern ein Jahr und müssen bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen legt der Unternehmer in eigener Verantwortung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest.
Der Fachverband SHK Sachsen hat mit dem zuständigen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Kontakt aufgenommen und eine Fachinformation zu konkreten Vorgaben wie Arbeitgeber und Dritte (Auftragnehmer) den Schutz Beschäftigter umsetzen sollen, erarbeitet. Diese Information steht den Mitgliedsbetrieben im Fachbesucherbereich zur Verfügung.
Weiterführende Informationen: www.radon.sachsen.de
INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN ZUM THEMA RADON UND RADONVORSORGE