Corona Testpflicht im sächsischen SHK-Handwerk mit Augenmass umsetzen

Offener Brief an die Sächsische Landesregierung

17.03.2021

Mit einem offener Brief haben sich die Fachverbände Metall Sachsen und Sanitär Heizung Klima Sachsen an die Sächsische Landesregierung gewandt. Darin haben beide Verbände die umgehende Streichung der Vorschrift zur Testpflicht in der Sächsischen Corona-Schutzverordnung vom 05. März 2021 gefordert.

Durch den § 3a der Verordnung werden die Arbeitgeber der sächsischen Betriebe, und damit auch die Betriebe des sächsischen Metallhandwerks und des sächsischen SHK – Handwerks, dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens einmal in der Woche ein kostenloses Angebot zur Durchführung eines Corona Selbsttest zu unterbreiten.

Durch die auferlegte Testpflicht werden die Betriebe übermäßig mit einer gesellschaftlichen Verpflichtung zusätzlich zu den bereits bisher bestehenden Auflagen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie belastet. Dem steht auch nicht die im § 3a Abs. 3 der Verordnung festgehaltenen Einschränkung entgegen, dass die Testpflicht lediglich dann bestehen soll, wenn ausreichend Tests zur Verfügung stehen und deren Beschaffung zumutbar ist.

Allein die festgeschriebene Verpflichtung zur Testung reicht aus, dass die sächsischen Handwerksbetriebe und damit auch die von unseren Verbänden vertretenen Mitgliedsbetrieben – die von Beginn der Krise an für die verordneten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie volles Verständnis hatten und sich aktiv eingebracht haben – übergebührlich und ungerechtfertigt durch die Finanzierung der verordneten erweiterten Testpflicht belastet werden.

Vor diesem Hintergrund wird gefordert, dass die generelle Pflicht des Arbeitgebers zur wöchentlichen Bereitstellung von Selbsttests aus der aktuellen Sächsischen Corona-Schutzverordnung gestrichen wird.

 

In der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 05. März 2021 sind zwei Corona- Testpflichten für Sie als Arbeitgeber festgeschrieben, zu denen viele Anfragen bei uns eingegangen sind.

Trotz unseres offenen Briefs an die Staatsregierung und der Einflußnahme anderer Handwerksorganisationen ist nach vorliegenden Informationen davon auszugehen, dass die Regelung unverändert in Kraft tritt.

Eine Vielzahl von Fragen sind dabei ungeklärt. Selbsttests sind zudem aktuell käuflich nicht verfügbar. Mit beiliegendem Merkblatt möchten wir Ihnen vorliegende Informationen für das sächsische SHK-Handwerk Stand 17.03.2021 zusammenfassen.

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