Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz und Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 verabschiedet

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05.12.2014

Am 03.12.2014 hat das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) und das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 verabschiedet. Das SHK-Handwerk begrüßte den Kabinettbeschluss als das richtige Zeichen zur richtigen Zeit. Bauherren und Modernisierer hätten seit langem auf ein entsprechendes Signal aus Berlin gewartet.

So ist geplant, dass sich der Staat ab nächstem Jahr in Form einer steuerlichen Förderung an den Kosten für die energetische Sanierung von Dach, Fenstern, Heizung oder Hauswand beteiligt. Dazu bedarf es noch der konkreten Ausgestaltung der geplanten Einzelheiten und vor allem einer schnellen Einigung über die Details der steuerlichen Förderung zwischen Bund und Ländern.

Der ZVSHK sieht im Kabinettsbeschluss die lange geforderte Hinwendung der Politik in Richtung Wärmemarkt. Auch wenn einzelne Details noch nicht feststehen, so soll vor allem die energetische Sanierung selbstgenutzten Eigentums gefördert werden. Das Fördervolumen soll rund eine Milliarde Euro pro Jahr betragen und primär zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Wärme in Wohngebäuden verwendet werden.

Die Eckpunkte für die geplante steuerliche Abschreibung sind:

  • Fördervolumen von 1 Mrd. Euro p.a.
  • Steuerliche Abschreibung über 10 Jahre
  • Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum
  • Prüfauftrag für die Förderung von vermietetem Wohneigentum, unter der Maßgabe, dass die steuerliche Förderung den Mieterinnen und Mietern zugutekommt
  • Förderung progressionsunabhängig durch Abzug von der Steuerschuld
  • Förderung von Einzelmaßnahmen und Gesamtmaßnahmen
  • Weiterhin soll der bekannte Heizungs-Check weiterentwickelt werden.
  • Geprüft wird auch die Förderung von niedriginvestiven Maßnahmen zur Heizungsoptimierung und
  • die Einführung eines Nationalen Effizienzlabels für Heizungsaltanlagen.

 Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 ist bezüglich der Strategie „Klimafreundliches Bauen und Wohnen“, insbesondere im Bereich Energieeffizienz im Gebäudebereich auf die Maßnahmen des NAPE abgestimmt und verweist auf diese. Weitere den Klimaschutz betreffende Maßnahmen wie z.B. eine Bildungsinitiative für Gebäudeenergieeffizienz, die Klimafreundliche Wärmeerzeugung, die energetische Stadtsanierung usw. ergänzen die dort festgeschriebenen Schritte.

Weitere Details entnehmen Sie bitte den verlinkten Unterlagen.