Energieverbrauchskennzeichnung von Einzelraumheizgeräten
12.01.2018
Seit dem 01. Januar 2018 müssen zum Verkauf stehende Einzelraumheizgeräte ein EU-Energielabel tragen. Ofenbauer und Installateure sind verpflichtet in der eigenen Ausstellung das Label gut sichtbar an der Gerätefront anzubringen. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EU) 2015/1186 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Einzelraumheizgeräten.
Die Verordnung (EU) 2015/1186 steht unter folgendem Link zum Download bereit: EU-Verordnung 2015/1186.
Fragen zum Thema beantwortet Ihnen unsere technische Beraterin Dr.-Ing. Janet Witt, Tel.: 0341-200537-71, E-Mail: janet.witt@installateur.net