Berufliche Weiterbildungsförderung bis 50 Prozent möglich

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09.09.2024

Wer sich beruflich weiterbildet oder in die Weiterbildung seiner Belegschaft investiert, kann eine Förderung von bis zu 4.500 Euro beantragen. Die neue Landesförderung für Teilnehmer und Unternehmer aus Sachsen »Berufliche Weiterbildung« macht es möglich. In der Regel werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten erstattet. Die Förderung ist branchen- und weitestgehend inhaltsoffen, um eine bestmögliche Unterstützung erforderlicher beruflicher Weiterbildungen zu ermöglichen. Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt, die aus den jeweiligen Kosten der Weiterbildungsmaßnahme und ggf. der Anzahl der Teilnehmer ermittelt wird. Die Weiterbildungskosten müssen mindestens 700 Euro betragen.

Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.sab.sachsen.de/berufliche-weiterbildung-betriebliche-weiterbildung

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