Aktuelles von Ihrem Fachverband
Landessieger beim Leistungswettbewerb des Handwerks im SHK-Handwerk 2024
Sächsischer Landessieger beim Leistungswettbewerb des Handwerks im SHK-Handwerk 2024 ist Julius Maximilian Dohr (Ausbildungsbetrieb/Innungsmitglied: Glesiener Haustechnik GmbH, Schkeuditz).
ERFOLGREICHE BRANCHENTAGE DES OL-HANDWERKS IN DRESDEN
Vom 12. – 13. September 2024 fanden die Branchentage des Ofen- und Luftheizungsbauer-Handwerks mit rund 150 Teilnehmern in Dresden statt. Die Fachverbände und OL-Innungen der Bundesländer Brandenburg, Berlin,...
Mitteldeutsche Fachtagung Gas 2024 - Vorträge zum Download
Die Vorträge unsererer Mitteldeutschen Fachtagung Gas 2024 stehen für alle Teilnehmer zum Download bereit.
Berufliche Weiterbildungsförderung bis 50 Prozent möglich
Wer sich beruflich weiterbildet oder in die Weiterbildung seiner Belegschaft investiert, kann eine Förderung von bis zu 4.500 Euro beantragen. Die neue Landesförderung für Teilnehmer und Unternehmer aus...
Ratgeber Recht zu GEG-Regelung zu den Übergangsfristen Etagenheizungen
Zum Thema GEG-Regelung zu den Übergangsfristen Etagenheizungen hat der ZVSHK ein neues Ratgeber Recht erstellt, das die wichtigsten Fakten in komprimierter und leicht verständlicher Form zusammenfasst.
Das...
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) - Heizungsförderung auch für Unternehmen
Seit dem 27.08.2024, können nun auch wie geplant Unternehmen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum die Heizungsförderung ...
Themenschwerpunkte
Heizungsprüfung und hydraulischer Abgleich seit 1. Oktober 2022 verpflichtend
Die Bundesregierung hat am 24. August 2022 mehrere Verordnungen beschlossen, um die Energieversorgung in der aktuellen Gasmangellage zu sichern. Eine davon, die beiliegende Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV), ist für das SHK-Handwerk von unmittelbarer Bedeutung. Die Verordnung ist gilt seit 01. Oktober 2022 und tritt zum 30. September 2024 automatisch wieder außer Kraft.